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Soziale Phobie Kompendium - Probleme bei der Rehabilitation

Probleme bei der Rehabilitation

Drucklayout vs. Onlinelayout
Berufliche Rehabilitation - Hemmnisse bei der Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt
  1. Einführung
  2. Hemmnisse bei Jugendlichen
  3. Hemmnisse bei Erwachsenen
  4. Umfangreicher Handlungsbedarf

Rehabilitation psychisch Kranker: Arbeit als Gesundungsfaktor (Quelle):

  1. Eine personenzentrierte Vermittlung und Begleitung wäre für die Betroffenen hilfreicher als einrichtungsbezogene Hilfen

 

Einführung

 

 Was sind nach Erfahrung und Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit die gravierendsten Hemmnisse bei der Eingliederung Behinderter auf dem Arbeitsmarkt und wie lassen sie sich beseitigen?

Ziel der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen ist die dauerhafte Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auf diesem Arbeitsmarkt - er ist momentan gekennzeichnet durch ca. vier Millionen registrierte Arbeitslose und 400.000 gemeldete Arbeitsplätze - müssen Menschen mit Behinderung mit leistungsstarken, motivierten und mobilen Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden und Arbeitslosen konkurrieren.

 

Hemmnisse bei Jugendlichen

 

 Die gravierendsten Hemmnisse für eine Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind insbesondere bei Jugendlichen

  • durch steigende Schulentlasszahlen (nach KMK-Prognosen noch bis zum Jahr 2006) zunehmende Konkurrenz um Ausbildungsplätze,
  • steigende Anforderungen an Auszubildende durch neue Ausbildungsordnungen oder gestiegene Anforderungen der Betriebe,
  • die Tatsache, dass fast zwei Drittel der behinderten Jugendlichen lern- oder mehrfachbehindert sind,
  • zum Teil wenig förderliche familiäre bzw. soziale Bedingungen für mehrjährige Qualifizierungsmaßnahmen (fehlende Unterstützung/Motivation),
  • Schul-(Lern-)Müdigkeit wegen jahrelanger Misserfolgserlebnisse in Schule und Familie,
  • fehlende regionale Mobilität, z.B. weil diese Zielgruppe auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist (noch kein Führerschein/Auto),
  • fehlende Schlüsselqualifikationen,
  • fehlende Arbeitsplätze für Schulabgänger, die trotz intensiver Förderung den Anforderungen einer Berufsausbildung nicht gewachsen sind,
  • in der Behinderungsart liegende besondere Erschwernisse (z.B. bei Gehörlosigkeit, Blindheit oder psychischen Behinderungen).

 

Hemmnisse bei Erwachsenen

 

Die gravierendsten Hemmnisse für eine Eingliederung in den allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sind bei Erwachsenen:

  • Eintreten der Krankheit/Behinderung in einem Alter, in dem auch Menschen ohne Behinderung reduzierte Arbeitsmarkt-Chancen haben,
  • fehlende Arbeits-/Umschulungsplätze in Betrieben; bevorzugte Einstellung nicht behinderter Bewerber,
  • Probleme, aus familiären Gründen oder wegen des "Verlernens des Lernens" an anspruchsvollen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen zu können,
  • Schwierigkeit, eine eingetretene Behinderung psychisch zu verarbeiten (zu akzeptieren) und zu erkennen, dass eine Umschulung im Erwachsenenalter auch neue Chancen bieten kann,
  • fehlende familiäre Unterstützung/Belastung durch die Betreuung von minderjährigen Kindern,
  • fehlende regionale Mobilität (z.B. bei einer Umschulung im BFW außerhalb des Tagespendelbereiches),
  • realitätsferne Umschulungsziele,
  • nicht ausreichende finanzielle Unterstützung (Lebensstandard der Familie kann nicht gehalten werden),
  • schwer einzuschätzender Krankheitsverlauf bei psychischen Behinderungen.

 

 

Umfangreicher Handlungsbedarf

 

Trotz der bereits vorhandenen Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation gibt es einen umfangreichen Handlungsbedarf, um die o.g. Hemmnisse bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu beseitigen:

  • Die Schule muss die Jugendlichen noch intensiver auf die Belange einer Berufsausbildung vorbereiten. Dazu gehört auch die Vermittlung der von den Betrieben erwarteten berufsübergreifenden Schlüsselqualifikationen, Arbeitstugenden usw. Neben  den (Sonder-)Pädagogen müssen in Schulen mit verhaltensauffälligen Schülern/Lernbehinderten auch Sozialpädagogen - wie in den berufsvorbereitenden Maßnahmen der Arbeitsämtern - die  jungen Menschen fördern.
  • Die Bemühungen zur Verbesserung eines Diagnoseansatzes, der nicht nur Defizite, sondern auch Ressourcen feststellt, sind weiterzuführen. Informationsverluste an den Nahtstellen Schule/Arbeitsamt und Arbeitsamt/Reha-Einrichtung sind - unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen - zu minimieren. Dazu wird noch in diesem Jahr ein im Auftrag des BMA entwickelter Diagnosekatalog erprobt, der eine noch gezieltere Maßnahmeauswahl ermöglichen soll.
  • Für lernbehinderte Jugendliche und weniger leistungsfähige Erwachsene müssen Möglichkeiten der Teilqualifikation und der modularen, über einen längeren Zeitraum stattfindenden Qualifizierungs-Maßnahmen mit Phasen der Beschäftigung entwickelt werden (Wechsel von lehrgangsmäßigen Lernen und Umsetzen des Erlernten am Arbeitsplatz).
  • Die Möglichkeiten, Beschäftigungsverhältnisse behinderter Menschen zu erhalten (durch Arbeitsplatzumgestaltung, betriebliche Anpassungsfortbildung, Umsetzung), müssen ausgebaut werden. Dies muss insbesondere durch frühzeitige Beratung der Menschen mit Behinderung und der Arbeitgeber erfolgen (Case-Management). Dies erfordert eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Hauptfürsorgestellen.
  • Übergänge von Reha-Maßnahmen in den Arbeitsmarkt müssen - intensiver und zeitlich länger als bisher - begleitet werden, bis sich das Arbeitsverhältnis stabilisiert hat.
  • Die Bereitschaft der Betriebe, behinderte Menschen einzustellen, muss durch Informationen und Anzeigenkampagnen, insbesondere aber durch konkrete Beratung über die Leistungsfähigkeit der Menschen mit Behinderung, über finanzielle Förderungsmöglichkeiten, Probebeschäftigungen, Mehrfachanrechnung usw. erhöht werden.
  • Die Reha-Verfahren (Beratung, Zuständigkeitsklärung, Maßnahmenbeginn und -dauer) müssen beschleunigt werden, um schneller für konkret vorhandene freie Arbeitsplätze qualifizieren zu können.
  • Diagnoseinstrumente wie z.B. Arbeitserprobung/Berufsfindung müssen verstärkt genutzt werden, um den individuellen Förderbedarf exakt beschreiben/festlegen und das Leistungsprofil des behinderten Menschen transparent machen zu können.
  • Rechtzeitig vor Ende einer Reha-Maßnahme müssen von der Einrichtung aussagekräftige Bewerberprofile erstellt werden, die den Vermittlern des AA oder Mitarbeitern von Integrationsfachdiensten bei ihren Vermittlungsbemühungen helfen und Arbeitgebern ein zutreffendes Bild über die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers - dessen Behinderung zum Teil keine Einschränkung hinsichtlich der Aufgabenerleidung am Arbeitsplatz bedeutet - vermitteln.
  • Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit durch noch bessere Qualifikation als bei nichtbehinderten Menschen,
  • bessere, gezielte arbeistmarktliche Vorbereitung/Eingliederung durch z.B. Trainingsmaßnahmen,
  • ggf. notwendige Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst,
  • vorübergehende Beschäftigung in einer Integrationsfirma.

Die wirksamste Hilfe zur Integration von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine deutliche Reduzierung der Arbeitslosigkeit insgesamt. Verbessert sich die Relation Arbeitssuchende zu freien Arbeitsplätzen, steigen auch die Einstellungschancen von Menschen mit Behinderung.

Außerdem sollten sich Betriebe, die einen Arbeitskräftebedarf haben, bemühen, ihre Anforderung an die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen anzupassen.

 

Rehabilitation psychisch Kranker: Arbeit als Gesundungsfaktor

 

- Rehabilitation psychisch Kranker-

Arbeit als Gesundungsfaktor

Eine personenzentrierte Vermittlung und Begleitung wäre für die Betroffenen hilfreicher als einrichtungsbezogene Hilfen.

Erzwungenes Nichtstun ist eine Qual“ – so erleben es Arbeitslose häufig über Jahre. Das Selbstwertgefühl sinkt, persönlicher Erfolg und kollegiale Kontakte bleiben aus, und die Existenzgrundlage kann nicht aus eigener Kraft gesichert werden. Vor allem chronisch psychisch Kranke leiden, wenn sie „zur Untätigkeit verurteilt“ sind, hieß es auf einer Fachtagung zur „Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen“ in Berlin. „Die Teilhabe am Arbeitsleben ist bisher nicht realisiert“, betonte Dr. Niels Pörksen, Vorstandsmitglied der Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK), Bonn, und Leiter des Projekts „Rehabilitation psychisch Kranker“, das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt wird.

Blinder Fleck der Psychiatriereform

Dies sei ein „blinder Fleck“ der in weiten Teilen erfolgreichen Psychiatriereform. Je nach Wohnort stünde ein unübersichtliches Angebot spezialisierter Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung. Psychisch Kranke bewegten sich zwischen diversen Diensten, Einrichtungen, Arbeitgebern und Kostenträgern mit wechselnden Bezugspersonen, ohne Anschluss an ihre vormalige Tätigkeit zu bekommen. Beispielhaft schilderte Prof. Dr. med. Peter Kruckenberg, Zentralkrankenhaus Bremen-Ost, die ergebnislose Reha-Odyssee eines 24-jährigen Laborangestellten, dem einige Monate nach seiner erstmals aufgetretenen schizophrenen Störung aus betriebsbedingten Gründen gekündigt worden war. Statt eines Arbeitsplatzes wurde ihm am Ende ein Schwerbehindertenausweis empfohlen – eine Stigmatisierung, aber eine Voraussetzung für die Arbeitsvermittlung.

Etwa 400 000 bis 500 000 Menschen im erwerbsfähigen Alter sind aktuell in Deutschland von schweren chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen betroffen: Schizophrenien, Depressionen, neurotischen Störungen oder Persönlichkeitsstörungen.

  • Maximal zehn Prozent sind auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll- oder teilzeitbeschäftigt (inklusive Integrationsfirmen),
  • und rund 20 Prozent haben einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte.
  • Weitere 20 Prozent verteilen sich auf berufliche Trainings- oder Rehamaßnahmen und Hilfsangebote mit geringer Beschäftigung.
  • Die Hälfte aller chronisch psychisch Kranken ist ohne Arbeits- oder Beschäftigungsangebot, so der Zwischenbericht der „Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker“.

Die Problematik verdeutlichte Klaus Laupichler, Vorstand des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen: „Wir wollen raus aus der Beheimatung im psychosozialen Netz und rein in den ersten Arbeitsmarkt.“ Innerhalb des psychiatrischen Hilfesystem müsse das Bedürfnis nach einer sinnvollen Tätigkeit ernster genommen werden. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fühlen sich in einer Behindertenwerkstatt häufig unterfordert und zu gering bezahlt und erleben die Arbeit als monoton und perspektivlos. Die Kompetenzen von psychisch Kranken würden oft nicht gesehen. Laupichler wünschte sich wohnortnahe Berufstrainingsmöglichkeiten und „statt tausend Ämtern eine Bezugsperson“, die dabei hilft, eine Erwerbstätigkeit zu finden und zu behalten.

Studien aus den USA zeigen, dass die individuelle Platzierung und Unterstützung durch eine Fachkraft erfolgreicher ist als der „gestufte“ Weg in und durch Rehabilitationseinrichtungen: 61 Prozent der Personen mit schweren psychischen Störungen konnten mithilfe eines Betreuers in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden (elf Prozent nach Rehamaßnahmen). Entsprechend sollten personenzentrierte passgenaue Maßnahmen langfristig die einrichtungsbezogenen Hilfen ablösen, so Prof. Dr. med. Heinrich Kunze, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Merxhausen.

Erste niedrigschwellige und verzahnte Ansätze bieten Integrationsfachdienste, bei denen die Vermittlung eines Arbeitsplatzes und die anschließende psychosoziale Betreuung „in einer Hand“ liegen. Gerade in den ersten Arbeitsmonaten sieht sich der psychisch Kranke mit ungewohnten Leistungsanforderungen konfrontiert, leidet unter Stress und Versagensängsten oder benötigt Beratung im Umgang mit Vorgesetzten. Andererseits ist die Welt der Psychiatrie häufig fremd für Kollegen und Arbeitgeber. Verunsicherungen und Vorurteile müssen abgebaut werden, um das Interesse von Betrieben nicht nur am Minderleistungsausgleich, sondern auch an dem neuen Teammitglied zu wecken.

Es gelte, festgefahrene Einstellungen bei denen zu überwinden, die Arbeit zu vergeben haben, hob auch Bundesarbeitsminister Walter Riester hervor. Der rechtliche Rahmen für eine personen- und ressourcenorientierte Wiedereingliederung sei geschaffen, die „Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten“ sei im neuen Sozialgesetzbuch IX verankert. Florian Gerster, Vorstandsvorsitzender der Bundesanstalt für Arbeit, ergänzte, dass mit Hilfe von Reha- oder Integrationsteams in den Arbeitsämtern sichergestellt werden soll, „dass die Akten wandern, nicht die Menschen“.

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Der Zwischenbericht zum Projekt „Bestandsaufnahme zur Rehabilitation psychisch Kranker“ (Pörksen N, Brill K-E, Gredig CH, Jäger B) ist erhältlich bei der Aktion Psychisch Kranker, Brungsgasse 4–6, 53117 Bonn, Telefon: 02 28/39 07 64 0, E-Mail: apk-bonn@netcologne.de

Bzw: Im Internet unter diesem Link.