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Rehabilitation |
| Langfristiges Ziel dieser Seite ist es Beispiele für konkrete Rehabilitationsfälle aufzunehmen, vielleicht könnte es ja Deiner sein. Informationen zur Rehabilitation gibt es im WWW fast überhaupt nicht. Hier könnte anonym geschildert werden, wie lange Wartezeiten waren, wie es um die Qualität der Massnahme und deren Inhalte stand, wie die finanzielle Absicherung geregelt wurde und ob es dabei Probleme gab, etc. Dies gibt anderen Orientierung, die die ganze Angelegenheit noch vor sich haben bzw. abwägen. |
| Einführung | |||
| Wesentliches Ziel der Rehabilitation
ist, die Versicherten zu befähigen, trotz Behinderung oder gesundheitlicher
Einschränkung ihre Aufgaben im Beruf sowie ihre Rolle in Familie
und Gesellschaft weiterhin wahrzunehmen. Der Grundsatz "Reha vor Rente"
wird dabei konsequent umgesetzt. Dabei geht es nicht nur darum, Kosten
einzusparen eine Rehabilitationsmaßnahme kostet wesentlich
weniger als eine Rente, sondern dem Versicherten seine Erwerbsfähigkeit
und damit sein soziales Umfeld zu erhalten. Drei Punkte machen die Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung aus: Rehabilitation heißt
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Fülle von Reha-Leistungen an:
SP-Kompendium - Stellungnahme: Falls ihr einen Reha-Antrag stellen solltet, macht euch auf eine lange Wartezeit gefasst. Die durchschnittliche Dauer im Jahr 2001 vom Stellen des Reha-Antrages bis zur ersten berufsfördernden Maßnahme betrug 1 Jahr (!). |
| Medizinische Rehabilitation | |||
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Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation werden in verschiedenen Formen von den Rentenversicherungsträgern erbracht: stationär, teilstationär, ambulant. Behandelt werden grundsätzlich alle Krankheiten und Behinderungen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen. Dies sind zahlenmäßig vor allem die Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Krebserkrankungen, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystemsund die psychischen Erkrankungen. Was geschieht in der medizinischen Rehabilitation: Der Rehabilitand erhält individuell abgestimmte Hilfen zur
Bewältigung seines Leidens und zur Änderung gesundheitsschädigender
Verhaltensweisen. Die Kliniken bieten unter einem Dach qualifizierte
Therapiekonzepte an, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit
des Rehabilitanden beruhen und seine aktive Mitwirkung erfordern.
Also: Mitarbeit ist Pflicht. In der Klinik wird der Rehabilitand
von einem Reha-Team beraten und betreut. Zu diesem Team gehören
u.a. Ärzte, Psychologen, Krankengymnasten, Physiotherapeuten,
evtl. Sozialarbeiter, Diätberater und Ergotherapeuten. Auch
die Therapiekonzepte der Kliniken sind vielfältig und
auf die jeweilige Indikation speziell ausgerichtet. Hierzu gehören
zum Beispiel:
Die medizinische Rehabilitation wird in ausgewählten Einrichtungen der Rentenversicherungsträger stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt. Der Patient kann Wünsche für seine bevorzugte Klinik äußern. Die Entscheidung, welche Rehabilitationseinrichtung in Frage kommt, liegt jedoch beim Rentenversicherungsträger, der auch auf einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard in den Einrichtungen achtet. Wann sollte ein Arzt an eine medizinische Rehabilitation denken? Dann,
Wenn der Arzt eine medizinische Rehabilitation für erforderlich hält, kann er
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Zunächst müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinische Rehabilitation bei Versicherten, die u.a.
Aus (sozial)medizinischer Sicht müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Die Leistungsfähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben muss aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein (= Rehabilitationsbedürftigkeit). Daneben muss der Versicherte in der Lage sein, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken (= Rehabilitationsfähigkeit), und schließlich muss gewährleistet sein, dass durch die Rehabilitation voraussichtlich eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu erreichen ist (= positive Rehabilitationsprognose). Nach fünf Schritten kann eine medizinische Rehabilitation beginnen. Schritt 1 Der niedergelassene Arzt (zumeist der Hausarzt), oder der Krankenhausarzt empfiehlt dem Versicherten eine medizinische Rehabilitation Schritt 2 Der Versicherte stellt einen Antrag bei
Schritt 3 Der Ärztliche Dienst der Rentenversicherungsträger beurteilt die Notwendigkeit einer Rehabilitation anhand der medizinischen Unterlagen (z.B. Befundbericht oder ein Gutachten) oder nach einer ärztlichen Untersuchung. Schritt 4 Der Rentenversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Reha-Maßnahme und wählt eine Rehabilitationseinrichtung aus. Schritt 5 Der Versicherte erhält einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung (oder auch Ablehnung) der Rehabilitationsleistung. Im Fall einer Bewilligung ist dem Bescheid u.a. Dauer der Rehabilitation und die Anschrift der Klinik zu entnehmen. Der endgültige Aufnahmetermin wird durch die Klinik mitgeteilt. Die Rehabilitation kann beginnen. Was passiert nach der medizinischen Rehabilitation: Der behandelnde Arzt des Versicherten wird durch einen ärztlichen Entlassungsbericht über die Ergebnisse der medizinische Rehabilitation umfassend informiert. Darin sind auch Hinweise für nachgehende Maßnahmen enthalten. |
| Medizinische Rehabilitation vs. Kur | |||
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Die meisten sagen immer noch, sie fahren "zur Kur", wenn sie eine Reha-Maßnahme von ihrem Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen. Dabei liegen zwischen einer "Kur" und einer "Reha-Maßnahme" der Rentenversicherung Welten. So taucht auch der Begriff "Kur" in den gesetzlichen Vorschriften über die Rehabilitationsleistungen in der Rentenversicherung überhaupt nicht auf. Und das hat auch seinen guten Grund. Eine Kur hat in erster Linie vorbeugenden Charakter, v.a. das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. Vielfach geschieht dies durch Massagen, Bäder, Moorpackungen, Solebäder oder auch allgemein durch Spaziergänge im Kurpark, was letztlich der Entspannung des Patienten dient. Solche Maßnahmen werden z.T. von den Krankenkassen bezahlt oder von den Versicherten mit ihrem Urlaub verbunden und selbstfinanziert. Hieraus resultiert letztlich das im Volksmund übliche Wort "Kurlaub". Rehabilitation ist weit mehr! Bei der Rehabilitation geht es darum, den Auswirkungen einer akuten Krankheit oder einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit entgegen zuwirken oder sie zu beseitigen, damit nicht das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben folgt. Allein mit einer vorbeugenden Kur sind diese Ziele nicht zu erreichen. |
| Berufliche Rehabilitation | |||
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Die berufliche Rehabilitation hilft den Betroffenen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder trägt dazu bei, sie wieder auf Dauer in das Erwerbsleben einzugliedern. Menschen, die durch Krankheit oder Unfall behindert geworden sind, und/oder Menschen, die durch eine psychische Vorerkrankung ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr in vollem Umfang ausüben können, wird in Einrichtungen wie Berufsförderungswerke und Berufsbildungswerke die Möglichkeit zur beruflichen Rehabilitation geboten. Wenn es unmöglich geworden ist, den ausgeübten Beruf fortzuführen, erfolgen eine berufliche Neuorientierung und die entsprechende Berufsausbildung. Berufliche Rehabilitation zielt darauf,
Welche beruflichen Rehabilitationsleistungen sind möglich? Bei der Auswahl der berufsfördernden Leistungen sind Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeiten der Versicherten angemessen zu berücksichtigen. Zum Leistungsspektrum gehören:
Der Weg in die berufliche Rehabilitation: Wie bei der medizinischen Rehabilitation muss der Versicherte einen Antrag stellen. Die Anträge können bei
gestellt werden. Um Versicherte zu beraten, die eine berufliche Rehabilitation benötigen, haben die Rentenversicherungsträger eigene Reha-Fachberater. Sie beraten den Versichertenumfassend in berufs-, arbeitskundlichen und evtl. in sozialen Fragen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine berufliche Rehabilitation, wenn der Versicherte 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat oder aber die Maßnahme unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation durchgeführt wird sowie bei Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch bei der beruflichen Rehabilitation müssen gleichzeitig medizinische Voraussetzungen erfüllt sein, die sich am Ziel der Erwerbsfähigkeit orientieren. Wo wird berufliche Rehabilitation durchgeführt? Auch hier kommt es auf die Art der beruflichen Rehabilitation an. In Frage kommen ortsnahe Betriebe, überbetriebliche Bildungseinrichtungen, überregionale Berufsförderungswerke oder anerkannte Werkstätten für Behinderte. Wirtschaftliche Absicherung: Um die Versicherten und ihre Familien während der Rehabilitation auch wirtschaftlich abzusichern, zahlen die Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld, wenn kein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung besteht. Darüber hinaus erstatten sie die Reisekosten, gewähren Familienheimfahrten bei länger dauernden Leistungen. Versicherten mit Kindern unter zwölf Jahren oder einem behinderten Kind, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Schließlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung während der Rehabilitation auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und deren Reha-Fachberater informieren über die Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. |
| Geschichte der Rehabilitation | |||
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Zum heutigen Stand der beruflichen Rehabilitation und Integration psychisch Behinderter läßt sich nur dann angemessen etwas sagen, wenn man zumindest die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in diese Betrachtung einbezieht. Lange Zeit war nämlich der Umgang mit psychisch Kranken und Behinderten von meist institutionalisierter Ausgrenzung, bestenfalls Verwahrung gekennzeichnet, d. h. eine Re-Integration in die Gesellschaft wurde nicht nur nicht unterstützt, sondern auch nicht gewünscht. Aber auch rehabilitative Maßnahmen wurden kaum unternommen, da deren Einfluß auf die Entwicklung psychischer Krankheit weit unterschätzt wurde. So wurde der gesamte Lebens- und Erfahrungsbereich Arbeit für psychisch Kranke auf anstaltsinterne Hilfstätigkeiten reduziert. Diese Ausgrenzungs- und Hospitalisierungstendenzen fanden im 3. Reich ihren furchtbaren Gipfel in der Stigmatisierung psychiatrischer Patienten mit dem Etikett des "unwerten Lebens", ihrer Einweisung in Konzentrationslager und ihrer Tötung (Dörner et al., 1980). In der Nachkriegszeit wurde das Schicksal psychisch Kranker und Behinderter dann "totgeschwiegen", was dadurch begünstigt wurde, daß die Vielzahl der Kriegsversehrten viel offensichtlicher der Fürsorge und somit auch rehabilitativer Maßnahmen bedurfte. Diese Wiedereingliederung Kriegsversehrter, und d. h. meist Körperbehinderter, prägte ganz entscheidend zumindest in Deutschland das Verständnis von beruflicher Rehabilitation und Integration der letzten Jahrzehnte. Nur vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, daß bis in die letzten Jahrzehnte psychisch kranke Menschen scheinbar nicht existierten, nicht in der Gesellschaft und erst recht nicht im Arbeitsleben - und natürlich auch nicht in der Forschung zum Arbeitsleben.
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| Was ist eine Berufsfindung? | |||
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Anmerkung SP-K: Die Dauer und die Inhalte sind von BFW zu BFW (Berufsförderungswerk) unterschiedlich. Andere Einrichtungen wie zB BTZs bieten diese vielleicht auch an. In der Regel gibt es eine längere Berufsfindung/Arbeitserprobung (z.B. 6 Wochen) für Klienten mit psychischen Beeinträchtigungen. Aufgaben und Zielsetzung (*) Wenn hier Orientierung und Perspektive benötigt wird, kann im Rahmen einer Berufsfindung eine individuelle Hilfestellung, begleitet von psychologischer Beratung und pädagogischer Unterstützung, angeboten werden. Durchgeführt werden diese Maßnahmen von einem speziellen Berufsfindungsteam, in dem Psychologen, Mediziner, Sozialarbeiter und Berufspädagogen tätig sind. Ergebnis dieser Maßnahmen ist ein Berufsvorschlag, der die individuellen Wünsche und Probleme des Rehabilitanden/der Rehabilitandin sowie die Interessen des Reha-Trägers berücksichtigt. Unter Einbeziehung der Chancen späterer Beschäftigungsmöglichkeiten wird so eine für alle Beteiligten sinnvolle und realistische Berufsperspektive erarbeitet.
Durchführung einer eignungspsychologischen Untersuchung in der Gruppe zur Feststellung der intellektuellen Begabungen und des aktuellen Kenntnisstandes im angewandten Rechnen und der Rechtschreibung Eignungspsychologische Beratungsgespräche / Berufsberatung Berufskundliche Informationen Arbeitsmedizinische Untersuchungen Arbeitsproben aus verschiedenen Berufsbereichen Gezielte Berufspraktika / Hospitationen in den Ausbildungsbereichen des Berufsförderungswerkes Dortmund Reha-Beratung Berufsfindung/Arbeitserprobung 5 Phasen der Berufsfindung |
| Kleines Reha-FAQ | |||
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Diese FAQ befindet sich im Aufbau. Feedback und Anregungen erwünscht. Leider kann dieses FAQ keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit erfüllen. Es kann aber Anregungen bieten. Disclaimer Mit wem kann ich darüber sprechen, ob ich eine Rehabilitation
beantragen sollte? Hier kommen die möglichen Rehabilitations-Träger in
Frage. Z.B. Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger
(LVA, BFA). Unabhängige Beratung kann man evtl. in einem
Sozial Psychiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einer bestehenden
ambulanten Psychotherapie bekommen*. Evtl. gibt es im SPZ eine
Kontakt und Beratungsstelle, die sich an psychisch Beeinträchtige
richtet. Dort arbeiten Sozialarbeiter die sich mit der Thematik
evtl. auskennen, weil viele ihrer Klienten sich in einem Rehabilitationsverfahren
befinden. Unabhängige Beratung und eigenes Recherchieren
über Möglichkeiten sollten den Klienten mündig
machen, auch gegenüber dem Rehabilitationsträger seine
Interessen zu vertreten. Das Rehabilitationsverfahren ist ein
recht bürokratischer und sehr langwieriger Prozess. Evtl.
könnte mit dem psychologischen Dienst im Arbeitsamt ein Gespräch
bzw. ein 8 stündiger Berufswahltest gemacht werden. Im Link-Bereich
sind viele Verweise zum Thema Rehabilitation, Arbeitslosigkeit
und beruflicher Neuorientierung. [*:Die Psychotherapie hat nicht den Anspruch pädagogisch in beruflichen Dingen zu beraten, sondern versucht die psychische Beeinträchtigung zu heilen.] Rehabilitation kommt z.B. in Frage, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit
und Integration gefährdet ist. Sollte es keine sinnvollen
Alternativen geben, z.B. neue Ausbildung, Umschulung, Studium
oder Quereinstieg, kann die Rehabilitation sinnvoll sein. Mit
ihr kann man auch eine berufliche Erstausbildung vollziehen, was
sich insbesondere an jüngere Menschen richtet. Es kann eine
berufliche Wiedereingliederung angestrebt werden, oder auch eine
berufliche Neuausrichtung. Rehabilitation bringt aber auch eine neue Art von Problemen
mit sich. Die langen Wartezeiten können herausfordernd sein.
Die durchschnittliche Dauer im Jahr 2001 vom Stellen des
Reha-Antrages bis zur ersten berufsfördernden Maßnahme
betrug 1 Jahr (!).
Subjektive Erfahrungen: Hier einige subjektiven Erfahrungen von einem uns bekannten
Einzelfall. Wir können keine Aussage treffen, ob dieses Beispiel
repräsentativ ist. Diese lange Wartezeit bringt neue Herausforderungen mit sich. In unserem Fall galt es 2 Jahre Arbeitslosigkeit zu verkraften. Arbeitslos zu sein, wirkt sich auch auf die Psyche aus. Insbesondere wenn der Reha-Weg noch nicht feststeht, die Perspektive noch nicht geklärt ist. Darüber hinaus muss man sich überlegen, wie man während dieser Wartezeit finanziell abgesichert ist. Evtl. bestehen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Falls die nicht hoch genug sind, kämen Wohngeld und Sozialhilfe in Frage. Die Beratung, die man während dieser Zeit erfährt ist eher mangelhaft. In unserem Fall wurde der Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Es wurde nur eine Frage gestellt, "sie können also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten?". Ein abwägen von Möglichkeiten, Aufzeigen von Entscheidungsalternativen wurde nicht durchgeführt. Darüber hinaus, kann es durch das Dasein als Rehabilitand auch zu einer Stigmatisierung kommen. Versuchen sie als Rehabilitand einmal einem neuen Bekannten zu erklären, was sie beruflich machen. Hier möchten wir Mut machen, zu ihren Entscheidungen zu stehen und sich nicht als Rehabilitand zu verstecken. Letzteres würde ihre soziale Phobie und ihr Selbstwertgefühl nicht fördern. Gerade die Besuche im SPZ zeigen, dass man mit dieser Problematik wirklich nicht allein ist. Ein Rehabilitand zu sein, macht keine Aussage über den Wert und die Liebenswürdigkeit eines Menschen.
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