Free Web Hosting Provider - Web Hosting - E-commerce - High Speed Internet - Free Web Page
Search the Web

Soziale Phobie Kompendium - Rehabilitation

Rehabilitation

Drucklayout vs. Onlinelayout
  1. Einführung
  2. Medizinische Rehabilitation
  3. Medizinische Rehabilitation vs. Kur
  4. Berufliche Rehabilitation
  5. Geschichte der Rehabilitation
  6. Was ist eine Berufsfindung?
  7. Kleines Reha-FAQ

 

Einführung

  Wesentliches Ziel der Rehabilitation ist, die Versicherten zu befähigen, trotz Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung ihre Aufgaben im Beruf sowie ihre Rolle in Familie und Gesellschaft weiterhin wahrzunehmen. Der Grundsatz "Reha vor Rente" wird dabei konsequent umgesetzt. Dabei geht es nicht nur darum, Kosten einzusparen ­ eine Rehabilitationsmaßnahme kostet wesentlich weniger als eine Rente, sondern dem Versicherten seine Erwerbsfähigkeit und damit sein soziales Umfeld zu erhalten.

Drei Punkte machen die Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung aus: Rehabilitation heißt

  • wiederherstellen: Nach einer schweren Akuterkrankung oder bei einer chronischen Erkrankung wird die Leistungsfähigkeit in Alltag und Beruf wiederhergestellt oder wesentlich gebessert.
  • wieder befähigen: Verlorene Fähigkeiten werden im Hinblick auf die Teilnahme in Beruf und Gesellschaft wieder erlernt.
  • wieder ausgleichen: Verlorene Fähigkeiten werden durch Verstärkung bestehender oder Erlernen neuer Fähigkeiten ersetzt.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Fülle von Reha-Leistungen an:

  • Medizinische Rehabilitationsleistungen einschl. Onkologische Nachsorgeleistungen, Entwöhnungsheilbehandlungen und Kinderheilbehandlungen,
  • Berufliche Rehabilitationsleistungen,
  • Ergänzende Leistungen zur wirtschaftlichen Absicherung.


SP-Kompendium - Stellungnahme:

Falls ihr einen Reha-Antrag stellen solltet, macht euch auf eine lange Wartezeit gefasst. Die durchschnittliche Dauer im Jahr 2001 vom Stellen des Reha-Antrages bis zur ersten berufsfördernden Maßnahme betrug 1 Jahr (!).

 

 

Medizinische Rehabilitation

 

Die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation werden in verschiedenen Formen von den Rentenversicherungsträgern erbracht: stationär, teilstationär, ambulant. Behandelt werden grundsätzlich alle Krankheiten und Behinderungen, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen. Dies sind zahlenmäßig vor allem die Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen, Krebserkrankungen, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystemsund die psychischen Erkrankungen.

Was geschieht in der medizinischen Rehabilitation:

Der Rehabilitand erhält individuell abgestimmte Hilfen zur Bewältigung seines Leidens und zur Änderung gesundheitsschädigender Verhaltensweisen. Die Kliniken bieten unter einem Dach qualifizierte Therapiekonzepte an, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit des Rehabilitanden beruhen und seine aktive Mitwirkung erfordern. Also: Mitarbeit ist Pflicht. In der Klinik wird der Rehabilitand von einem Reha-Team beraten und betreut. Zu diesem Team gehören u.a. Ärzte, Psychologen, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, evtl. Sozialarbeiter, Diätberater und Ergotherapeuten. Auch die Therapiekonzepte der Kliniken sind vielfältig und auf die jeweilige Indikation speziell ausgerichtet. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Bewegungstherapie zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Ausdauer
  • Seminare zum Abbau von Risikofaktoren und zum Einüben gesundheitsfördernden Verhaltensweisen
  • Schulungen zum besseren Umgang mit chronischen Erkrankungen (z.B. bei Diabetes)
  • Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung: Funktionsdiagnostik, Belastungserprobung und Fachberatung
  • Beratung von Angehörigen
  • Vorbereitung der Nachsorge
  • Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit.

Die medizinische Rehabilitation wird in ausgewählten Einrichtungen der Rentenversicherungsträger stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt. Der Patient kann Wünsche für seine bevorzugte Klinik äußern. Die Entscheidung, welche Rehabilitationseinrichtung in Frage kommt, liegt jedoch beim Rentenversicherungsträger, der auch auf einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard in den Einrichtungen achtet.

Wann sollte ein Arzt an eine medizinische Rehabilitation denken? Dann,

  • wenn der Patient länger (z.B. sechs bis acht Wochen) oder häufiger wegen einer chronischen Erkrankung arbeitsunfähig ist
  • bei Mehrfacherkrankungen oder
  • nach einer Krankenhausbehandlung als Anschlussheilbehandlung.

Wenn der Arzt eine medizinische Rehabilitation für erforderlich hält, kann er

  • mit dem Patienten klären, ob eine Rehabilitation für ihn in Frage kommt und ggfs. mit ihm über einen Antrag sprechen
  • die Indikationen zu einer Rehabilitation für den Antrag bei einem Rentenversicherungsträger verdeutlichen (z.B. im Befundbericht oder Attest)
  • spezielle therapeutische Leistungen anregen oder auf soziale und berufliche Belastungen hinweisen oder in dringenden Fällen Eilverfahren empfehlen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Zunächst müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine medizinische Rehabilitation bei Versicherten, die u.a.

  • 15 Jahre Beiträge gezahlt haben oder
  • eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder
  • in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Monate Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.

Aus (sozial)medizinischer Sicht müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Die Leistungsfähigkeit des Versicherten im Erwerbsleben muss aus medizinischen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein (= Rehabilitationsbedürftigkeit). Daneben muss der Versicherte in der Lage sein, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken (= Rehabilitationsfähigkeit), und schließlich muss gewährleistet sein, dass durch die Rehabilitation voraussichtlich eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu erreichen ist (= positive Rehabilitationsprognose).

Nach fünf Schritten kann eine medizinische Rehabilitation beginnen.

Schritt 1 Der niedergelassene Arzt (zumeist der Hausarzt), oder der Krankenhausarzt empfiehlt dem Versicherten eine medizinische Rehabilitation

Schritt 2 Der Versicherte stellt einen Antrag bei

  • seinem Rentenversicherungsträger direkt
  • den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger
  • den Versicherungsämtern
  • seiner Krankenkasse.


Dort werden die Versicherten auch beraten und erhalten die Antragsunterlagen. Aber auch in den Krankenhäusern (z.B. bei den Krankenhaussozialdiensten) liegen die Antragsunterlagen für eine Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt vor.

Schritt 3 Der Ärztliche Dienst der Rentenversicherungsträger beurteilt die Notwendigkeit einer Rehabilitation anhand der medizinischen Unterlagen (z.B. Befundbericht oder ein Gutachten) oder nach einer ärztlichen Untersuchung.

Schritt 4 Der Rentenversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung der Reha-Maßnahme und wählt eine Rehabilitationseinrichtung aus.

Schritt 5 Der Versicherte erhält einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung (oder auch Ablehnung) der Rehabilitationsleistung. Im Fall einer Bewilligung ist dem Bescheid u.a. Dauer der Rehabilitation und die Anschrift der Klinik zu entnehmen. Der endgültige Aufnahmetermin wird durch die Klinik mitgeteilt. Die Rehabilitation kann beginnen.

Was passiert nach der medizinischen Rehabilitation: Der behandelnde Arzt des Versicherten wird durch einen ärztlichen Entlassungsbericht über die Ergebnisse der medizinische Rehabilitation umfassend informiert. Darin sind auch Hinweise für nachgehende Maßnahmen enthalten.

 

 

Medizinische Rehabilitation vs. Kur

 

Die meisten sagen immer noch, sie fahren "zur Kur", wenn sie eine Reha-Maßnahme von ihrem Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen. Dabei liegen zwischen einer "Kur" und einer "Reha-Maßnahme" der Rentenversicherung Welten. So taucht auch der Begriff "Kur" in den gesetzlichen Vorschriften über die Rehabilitationsleistungen in der Rentenversicherung überhaupt nicht auf. Und das hat auch seinen guten Grund. Eine Kur hat in erster Linie vorbeugenden Charakter, v.a. das allgemeine Wohlbefinden zu verbessern. Vielfach geschieht dies durch Massagen, Bäder, Moorpackungen, Solebäder oder auch allgemein durch Spaziergänge im Kurpark, was letztlich der Entspannung des Patienten dient. Solche Maßnahmen werden z.T. von den Krankenkassen bezahlt oder von den Versicherten mit ihrem Urlaub verbunden und selbstfinanziert. Hieraus resultiert letztlich das im Volksmund übliche Wort "Kurlaub".

Rehabilitation ist weit mehr! Bei der Rehabilitation geht es darum, den Auswirkungen einer akuten Krankheit oder einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit entgegen zuwirken oder sie zu beseitigen, damit nicht das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben folgt. Allein mit einer vorbeugenden Kur sind diese Ziele nicht zu erreichen.

 

 

Berufliche Rehabilitation

 

Die berufliche Rehabilitation hilft den Betroffenen, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder trägt dazu bei, sie wieder auf Dauer in das Erwerbsleben einzugliedern. Menschen, die durch Krankheit oder Unfall behindert geworden sind, und/oder Menschen, die durch eine psychische Vorerkrankung ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr in vollem Umfang ausüben können, wird in Einrichtungen wie Berufsförderungswerke und Berufsbildungswerke die Möglichkeit zur beruflichen Rehabilitation geboten. Wenn es unmöglich geworden ist, den ausgeübten Beruf fortzuführen, erfolgen eine berufliche Neuorientierung und die entsprechende Berufsausbildung.

Berufliche Rehabilitation zielt darauf,

  • Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit auszugleichen
  • ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und
  • den Versicherten möglichst auf Dauer beruflich wieder einzugliedern

Welche beruflichen Rehabilitationsleistungen sind möglich? Bei der Auswahl der berufsfördernden Leistungen sind Eignung, Neigung und bisherige Tätigkeiten der Versicherten angemessen zu berücksichtigen. Zum Leistungsspektrum gehören:

  • Leistungen, um den vorhandenen Arbeitsplatz des Versicherten zu sichern, oder einen neuen Arbeitsplatz für ihn zu erlangen. Dazu gehören z.B. die Übernahme der Kosten für einen behindertengerechten Arbeitsplatz, Zuschüsse für ein Kraftfahrzeug, um den Arbeitsplatz erreichen zu können, aber auch Zuschüsse an den Arbeitgeber (z.B. Einarbeitungszuschüsse).
  • Übernahme von Kosten für berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung (z.B. in einem Berufsförderungswerk)
  • Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte.

Der Weg in die berufliche Rehabilitation:

Wie bei der medizinischen Rehabilitation muss der Versicherte einen Antrag stellen. Die Anträge können bei

  • den Rentenversicherungsträgern,
  • den Arbeitsämtern,
  • den Versicherungsämtern oder
  • den Krankenkassen

gestellt werden. Um Versicherte zu beraten, die eine berufliche Rehabilitation benötigen, haben die Rentenversicherungsträger eigene Reha-Fachberater. Sie beraten den Versichertenumfassend in berufs-, arbeitskundlichen und evtl. in sozialen Fragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine berufliche Rehabilitation, wenn der Versicherte 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat oder aber die Maßnahme unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation durchgeführt wird sowie bei Rentenbezug wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch bei der beruflichen Rehabilitation müssen gleichzeitig medizinische Voraussetzungen erfüllt sein, die sich am Ziel der Erwerbsfähigkeit orientieren.

Wo wird berufliche Rehabilitation durchgeführt? Auch hier kommt es auf die Art der beruflichen Rehabilitation an. In Frage kommen ortsnahe Betriebe, überbetriebliche Bildungseinrichtungen, überregionale Berufsförderungswerke oder anerkannte Werkstätten für Behinderte.

Wirtschaftliche Absicherung: Um die Versicherten und ihre Familien während der Rehabilitation auch wirtschaftlich abzusichern, zahlen die Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld, wenn kein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung besteht. Darüber hinaus erstatten sie die Reisekosten, gewähren Familienheimfahrten bei länger dauernden Leistungen. Versicherten mit Kindern unter zwölf Jahren oder einem behinderten Kind, kann eine Haushaltshilfe gewährt werden. Schließlich zahlt die gesetzliche Rentenversicherung während der Rehabilitation auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und deren Reha-Fachberater informieren über die Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

 

Geschichte der Rehabilitation

 

Zum heutigen Stand der beruflichen Rehabilitation und Integration psychisch Behinderter läßt sich nur dann angemessen etwas sagen, wenn man zumindest die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in diese Betrachtung einbezieht. Lange Zeit war nämlich der Umgang mit psychisch Kranken und Behinderten von meist institutionalisierter Ausgrenzung, bestenfalls Verwahrung gekennzeichnet, d. h. eine Re-Integration in die Gesellschaft wurde nicht nur nicht unterstützt, sondern auch nicht gewünscht. Aber auch rehabilitative Maßnahmen wurden kaum unternommen, da deren Einfluß auf die Entwicklung psychischer Krankheit weit unterschätzt wurde. So wurde der gesamte Lebens- und Erfahrungsbereich Arbeit für psychisch Kranke auf anstaltsinterne Hilfstätigkeiten reduziert.

Diese Ausgrenzungs- und Hospitalisierungstendenzen fanden im 3. Reich ihren furchtbaren Gipfel in der Stigmatisierung psychiatrischer Patienten mit dem Etikett des "unwerten Lebens", ihrer Einweisung in Konzentrationslager und ihrer Tötung (Dörner et al., 1980). In der Nachkriegszeit wurde das Schicksal psychisch Kranker und Behinderter dann "totgeschwiegen", was dadurch begünstigt wurde, daß die Vielzahl der Kriegsversehrten viel offensichtlicher der Fürsorge und somit auch rehabilitativer Maßnahmen bedurfte. Diese Wiedereingliederung Kriegsversehrter, und d. h. meist Körperbehinderter, prägte ganz entscheidend zumindest in Deutschland das Verständnis von beruflicher Rehabilitation und Integration der letzten Jahrzehnte. Nur vor diesem Hintergrund ist zu verstehen, daß bis in die letzten Jahrzehnte psychisch kranke Menschen scheinbar nicht existierten, nicht in der Gesellschaft und erst recht nicht im Arbeitsleben - und natürlich auch nicht in der Forschung zum Arbeitsleben.


Erst in den 70er Jahren wurden im Zuge der Psychiatrie-Enquete des Deutschen Bundestages (1975), die die alarmierende Situation psychisch Kranker und den desolaten Zustand der Psychiatrie in Deutschland offenbarte, Bestrebungen gegen die Ausgrenzung und Hospitalisierung psychisch Kranker stärker, die schließlich in der "Antipsychiatrie" (Szasz, 1960) gipfelten. Aus der Vielzahl "antipsychiatrischer" Bestrebungen entwickelte sich als gemeinsames Ziel eine gemeindenahe Psychiatrie. Mit dieser Entwicklung ging auch eine Wiederentdeckung der Wichtigkeit sozialer Lebenszusammenhänge für psychisch kranke Menschen einher, und das nicht nur unter ethisch-moralischen Aspekten, sondern auch unter rehabilitativen und kurativen Gesichtspunkten. Damit wurde neben den Bereichen Wohnen und Freizeit auch die Arbeit in ihrer Bedeutung für Rehabilitation und Integration psychisch Kranker und Behinderter erkannt, was schließlich auch in politischen Entscheidungen und entsprechenden Gesetzen seinen Niederschlag fand.
Diese letztgenannten Entwicklungen fanden jedoch erst in den 70er und 80er Jahren statt, so daß auch heute noch das Wissen über psychische Krankheit, vor allem aber über Möglichkeiten beruflicher Rehabilitation und Integration, als sehr unvollständig bezeichnet werden muß.

 

 

Was ist eine Berufsfindung?

 

Anmerkung SP-K: Die Dauer und die Inhalte sind von BFW zu BFW (Berufsförderungswerk) unterschiedlich. Andere Einrichtungen wie zB BTZs bieten diese vielleicht auch an. In der Regel gibt es eine längere Berufsfindung/Arbeitserprobung (z.B. 6 Wochen) für Klienten mit psychischen Beeinträchtigungen.

Aufgaben und Zielsetzung (*)
Berufsfindungen sind konzipiert für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die noch wenig oder keine konkrete Vorstellung über den weiteren beruflichen Rehaverlauf haben und hier berufliche Orientierung suchen.Dieses ist in der heutigen Zeit auch deshalb oft schwierig, da sich die Arbeitswelt und damit die Anforderungen immer schneller ändern.
Vielfältige Fragestellungen wie Arbeitsmöglichkeiten, intellektuelles Leistungsvermögen und individuelle Belastbarkeit müssen mit den persönlichen Interessen und Problemen untersucht und in Einklang gebracht werden.

Wenn hier Orientierung und Perspektive benötigt wird, kann im Rahmen einer Berufsfindung eine individuelle Hilfestellung, begleitet von psychologischer Beratung und pädagogischer Unterstützung, angeboten werden.

Durchgeführt werden diese Maßnahmen von einem speziellen Berufsfindungsteam, in dem Psychologen, Mediziner, Sozialarbeiter und Berufspädagogen tätig sind. Ergebnis dieser Maßnahmen ist ein Berufsvorschlag, der die individuellen Wünsche und Probleme des Rehabilitanden/der Rehabilitandin sowie die Interessen des Reha-Trägers berücksichtigt. Unter Einbeziehung der Chancen späterer Beschäftigungsmöglichkeiten wird so eine für alle Beteiligten sinnvolle und realistische Berufsperspektive erarbeitet.



Durchführung einer eignungspsychologischen Untersuchung in der Gruppe zur Feststellung der intellektuellen Begabungen und des aktuellen Kenntnisstandes im angewandten Rechnen und der Rechtschreibung
Eignungspsychologische Beratungsgespräche / Berufsberatung
Berufskundliche Informationen
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Arbeitsproben aus verschiedenen Berufsbereichen
Gezielte Berufspraktika / Hospitationen in den Ausbildungsbereichen des Berufsförderungswerkes Dortmund
Reha-Beratung

Berufsfindung/Arbeitserprobung
Die Berufsfindung/Arbeitserprobung ist eine Orientierungsphase, die psychologische und medizinische Eignungsuntersuchungen einschließt. Ziel ist es, entsprechend Ihren Neigungen, Interessen und Möglichkeiten eine realistische Berufsperspektive zu erarbeiten. Bestehen noch wenig persönliche Vorstellungen zur Berufswahl, so empfiehlt sich die Berufsfindung. Hat sich dagegen schon ein konkretes Berufsziel herauskristallisiert bietet sich eine Arbeitserprobung an.

5 Phasen der Berufsfindung
Arbeitsmedizinische Untersuchung
Psychologische Eignungsuntersuchung
Berufskundliche Informationen und Hospitationen
Praktische Erprobungen in verschiedenen Berufsfeldern
Beratungsgespräch im Team

 

 

Kleines Reha-FAQ

 

Diese FAQ befindet sich im Aufbau. Feedback und Anregungen erwünscht. Leider kann dieses FAQ keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit erfüllen. Es kann aber Anregungen bieten. Disclaimer

Mit wem kann ich darüber sprechen, ob ich eine Rehabilitation beantragen sollte?

Hier kommen die möglichen Rehabilitations-Träger in Frage. Z.B. Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger (LVA, BFA). Unabhängige Beratung kann man evtl. in einem Sozial Psychiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einer bestehenden ambulanten Psychotherapie bekommen*. Evtl. gibt es im SPZ eine Kontakt und Beratungsstelle, die sich an psychisch Beeinträchtige richtet. Dort arbeiten Sozialarbeiter die sich mit der Thematik evtl. auskennen, weil viele ihrer Klienten sich in einem Rehabilitationsverfahren befinden. Unabhängige Beratung und eigenes Recherchieren über Möglichkeiten sollten den Klienten mündig machen, auch gegenüber dem Rehabilitationsträger seine Interessen zu vertreten. Das Rehabilitationsverfahren ist ein recht bürokratischer und sehr langwieriger Prozess. Evtl. könnte mit dem psychologischen Dienst im Arbeitsamt ein Gespräch bzw. ein 8 stündiger Berufswahltest gemacht werden. Im Link-Bereich sind viele Verweise zum Thema Rehabilitation, Arbeitslosigkeit und beruflicher Neuorientierung.

[*:Die Psychotherapie hat nicht den Anspruch pädagogisch in beruflichen Dingen zu beraten, sondern versucht die psychische Beeinträchtigung zu heilen.]

Rehabilitation kommt z.B. in Frage, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit und Integration gefährdet ist. Sollte es keine sinnvollen Alternativen geben, z.B. neue Ausbildung, Umschulung, Studium oder Quereinstieg, kann die Rehabilitation sinnvoll sein. Mit ihr kann man auch eine berufliche Erstausbildung vollziehen, was sich insbesondere an jüngere Menschen richtet. Es kann eine berufliche Wiedereingliederung angestrebt werden, oder auch eine berufliche Neuausrichtung.

Die Rehabilitation gibt den Rehabilitanden eine gewisse Schonung und Stabilisierung der Lebenslage, und eine neue berufliche Perspektive. So wird mal als arbeitsloser Rehabilitand, der auf Maßnahmen wartet nach unseren Erfahrungen nicht der Arbeitsvermittlung zugeführt. Man kann so den beruflichen Druck - verursacht auch durch die psychische Beeinträchtigung - von sich nehmen.

Rehabilitation bringt aber auch eine neue Art von Problemen mit sich. Die langen Wartezeiten können herausfordernd sein. Die durchschnittliche Dauer im Jahr 2001 vom Stellen des Reha-Antrages bis zur ersten berufsfördernden Maßnahme betrug 1 Jahr (!).

 


Subjektive Erfahrungen:

Hier einige subjektiven Erfahrungen von einem uns bekannten Einzelfall. Wir können keine Aussage treffen, ob dieses Beispiel repräsentativ ist.

Die durchschnittliche Dauer im Jahr 2001 vom Stellen des Reha-Antrages bis zur ersten berufsfördernden Maßnahme betrug 1 Jahr (!). Falls noch eine medizinische Reha dazukommt bzw. eine spezielle Berufsfindung nötig ist, können nach unseren subjektiven Erfahrungen im Einzelfall schon mal über 2 Jahre vergehen, bis eine Umschulung anfängt. Im Einzelfall hat allein das Vereinbaren eines Gesprächstermins mit der lokalen BFA-Sachbearbeiterin 4 Monate Wartezeit verursacht (!).

Der Rehaprozess ist sehr bürokratisch, hilfreich kann es sein jede Woche beim Reha-Träger anzurufen, und zu fragen, wo die persönliche Reha-Akte nun ist, ob Probleme aufgetreten sind, warum das so lange dauert. Als erstes wird der zuständige Kostenträger ermittelt, dieser lässt dann den Reha-Antrag durch Ärzte begutachten, die Akte läuft dann von Abteilungen zu Abteilungen. Und landet dann schließlich beim zuständigen Rehaberater vor Ort.

Diese lange Wartezeit bringt neue Herausforderungen mit sich. In unserem Fall galt es 2 Jahre Arbeitslosigkeit zu verkraften. Arbeitslos zu sein, wirkt sich auch auf die Psyche aus. Insbesondere wenn der Reha-Weg noch nicht feststeht, die Perspektive noch nicht geklärt ist. Darüber hinaus muss man sich überlegen, wie man während dieser Wartezeit finanziell abgesichert ist. Evtl. bestehen Ansprüche auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Falls die nicht hoch genug sind, kämen Wohngeld und Sozialhilfe in Frage. Die Beratung, die man während dieser Zeit erfährt ist eher mangelhaft. In unserem Fall wurde der Antrag beim Arbeitsamt gestellt. Es wurde nur eine Frage gestellt, "sie können also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem alten Beruf arbeiten?". Ein abwägen von Möglichkeiten, Aufzeigen von Entscheidungsalternativen wurde nicht durchgeführt.

Darüber hinaus, kann es durch das Dasein als Rehabilitand auch zu einer Stigmatisierung kommen. Versuchen sie als Rehabilitand einmal einem neuen Bekannten zu erklären, was sie beruflich machen. Hier möchten wir Mut machen, zu ihren Entscheidungen zu stehen und sich nicht als Rehabilitand zu verstecken. Letzteres würde ihre soziale Phobie und ihr Selbstwertgefühl nicht fördern. Gerade die Besuche im SPZ zeigen, dass man mit dieser Problematik wirklich nicht allein ist. Ein Rehabilitand zu sein, macht keine Aussage über den Wert und die Liebenswürdigkeit eines Menschen.