| Therapeutensuche - Wie finde ich den richtigen Therapeuten | |||
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Die Patienten sind ratlos, zu wem sie gehen
sollen. Zu dieser Schwierigkeit trägt auch die verwirrende Zahl
der Berufsbezeichnungen bei. Bislang konnten sich Hilfesuchende nur
bei den Ärzten und Psychiatern darauf verlassen, dass deren psychotherapeutische
Zusatzausbildung staatlich geregelt ist. Hinter der 1992 eingeführten
Bezeichnung Facharzt für psychotherapeutische Medizin etwa
verbergen sich Doktoren mit einem Spezialwissen in Psychosomatik.
Seit Anfang dieses Jahres (1999) ordnet ein neues Gesetz auch die
Ausbildung der Psychologen. Nur wer von ihnen eine staatliche
Approbation vergleichbar der von Ärzten erhält, darf sich in Zukunft
Psychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut nennen. Hinter Bezeichnungen wie Psychologe
oder Praxis für Psychotherapie kann sich dagegen weiterhin
ein Heilpraktiker ohne jede seriöse Fachausbildung verstecken.
Das neue Gesetz macht Psychotherapeuten
und Mediziner gleichberechtigt.
Niemand braucht sich mehr vom Doktor zum Seelendoktor überweisen zu
lassen, er kann direkt zu ihm gehen. Außerdem ist es nicht mehr nötig,
vorher bei der Krankenkasse einen Antrag auf Genehmigung einer Therapie
zu stellen. Die Chipkarte genügt. Psychotherapie gehört bei den Gesetzlichen,
nicht bei den Privaten, seit Anfang des Jahres zu den Regelleistungen
- wenigstens in der Theorie. Am Beginn einer Psychotherapie muss sich
nicht nur der Therapeut darüber klar werden, ob er einen Draht
zu dem Klienten findet, und notfalls die Behandlung abbrechen. Noch
wichtiger ist für den Patienten, sich zu fragen, ob er mit seinem
Gegenüber 'kann'. Psychotherapeuten wie Paul Hiß in Konstanz empfehlen,
im Zweifelsfall einen zweiten oder dritten seelischen Heiler zu testen.
'Vertrauen in den behandelnden Therapeuten ist in einer Psychotherapie
schon die halbe Miete', sagt Professor Klaus Grawe, Psychologe
an der Universität Bern: 'Das ist nicht nur eine Frage der Kompetenz,
sondern der persönlichen Chemie.' Für Grawe gibt es noch ein zweites Merkmal,
das einen guten Psychotherapeuten auszeichnet. Er sollte sich nicht
nur um die problematischen Seiten des Patienten kümmern, sondern auch
um dessen Stärken. 'Eine Therapie', so Grawe, 'ist nicht gerade
Honig für das Selbstwertgefühl.' In einer solchen Situation ist es
wichtig, dass der Therapeut dem Patienten ein Gefühl für dessen Stärken
vermittelt und nicht nur die Gründe für die Probleme herausarbeitet. Die psychotherapeutische Schule, der ein Arzt oder Psychologe angehört, spielt dagegen
eine erstaunlich geringe Rolle. Anders als viele Menschen glauben,
ist es zweitrangig, ob Patienten etwa in Gestalt- oder Gesprächspsychotherapie
behandelt werden. Weit wichtiger ist das Vertrauensverhältnis des
Patienten zu seinem professionellen Helfer. Nach dem neuen Psychotherapeutengesetz
akzeptieren die Kassen derzeit ohnehin nur drei der vielen
Therapierichtungen, die es gibt. Außer der Psychoanalyse und anderen
tiefenpsychologischen Verfahren kann nur noch die Verhaltenstherapie
abgerechnet werden. Dass gerade diese Behandlungsmethoden ausgewählt
wurden, hat historische Gründe. Die Freudsche Psychoanalyse
und die tiefenpsychologischen Verfahren, etwa von Carl Gustav
Jung oder Alfred Adler, fanden vorwiegend bei Ärzten Anhänger. Im
jahrelangen Hickhack um das Psychotherapeutengesetz waren es vor allem
sie, die für diese Verfahren kämpften. Die Verhaltenstherapie dagegen ist
ein Kind der Psychologie. Bei Tests über die Wirksamkeit von Behandlungen
heimst sie immer wieder Bestnoten ein. Deshalb konnte sie nicht außen
vor bleiben. Der Professor empfiehlt Patienten, sich
mit Hilfe von Ratgeber-Büchern in die verschiedenen Therapien einzulesen.
So kommt es dann zum intensiven Gespräch zwischen Hilfesuchendem und
Helfer. Wer eine seelische Behandlung passiv über sich ergehen lassen
will, ist besser beraten, Medikamente zu nehmen. Hand: 'Ziel einer
erfolgreichen Psychotherapie ist es, aus dem Patienten einen Fachmann
für den Umgang mit seinen Problemen zu machen.' Also nochmal kurz zusammengefasst: · Für Adressen schauen Sie in den gelben Seiten unter „Ärzte“
oder „Psychotherapeuten“ nach. Auch Ihre Krankenkasse nennt Ihnen
die Namen der Helfer, die von der Kasse anerkannt sind. Am einfachsten
ist ein Anruf beim Psychotherapie-Informationsdienst. · Um sicherzugehen, keinem Scharlatan in die Hände zu fallen, achten
Sie auf den Titel „Psychotherapeut“ oder Psychologischer
Psychotherapeut“. Nur Therapeuten mit einer gründlichen Ausbildung
dürfen sich so nennen. Das gilt allerdings erst seit dem 1. Januare
1999. In älteren Adress- und Branchenbüchern sagt der Titel „Psychotherapeut“
deshalb nichts über die Qualifikation aus. · Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis
zwischen Ihnen und dem Psychotherapeuten ein, sollten Sie einen zweiten
oder dritten Therapeuten aufsuchen. Die „Chemie“ zwischen Ihnen
und dem Therapeuten muss unbedingt stimmen, wenn die Behandlung ein
Erfolg werden soll. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. · Fragen Sie den Psychotherapeuten, bei der Behandlung welcher seelischen
Störungen er besonders große Erfahrungen besitzt. Ängste etwa
oder sexuelle Störungen erfordern spezielle Behandlungsformen, die
nicht jeder Therapeut beherrscht. · Fragen Sie den Psychotherapeuten, wann er das letzte Mal an einem
Kongress oder einer Fortbildungsveranstaltung teilgenommen
hat. Es spricht für die Qualifikation eines Therapeuten, wenn er sich
regelmäßig weiterbildet, und seine Arbeit mit Kollegen bespricht -
das wird Supervision, Intervision oder Balintgruppe genannt. · Machen Sie sich sachkundig. Besorgen sie sich Ratgeber- Bücher
zu Ihren Problemen. So werden Sie zu einem aktiven Partner in der
psychotherapeutischen Behandlung - Voraussetzung für den Erfolg. · Normalerweise sollten Behandlungen nicht länger als 40 Sitzungen
dauern. Wenn Sie dann immer noch keine deutlichen Verbesserungen Ihrer
Symptome verspüren, haben Sie möglicherweise den falschen Therapeuten
erwischt. |
| Wie komme ich Schritt für Schritt in an eine psychotherapeutische Behandlung? (Quelle) | |||
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Seit Anfang 1999 soll das Psychotherapeutengesetz für mehr Klarheit im Bereich psychotherapeutischer Behandlung sorgen. Neu ist vor allem, dass ärztliche und psychologische Therapeuten gleichberechtigt behandeln dürfen. Hier wird schon eine Besonderheit bei der Therapie psychischer Erkrankungen deutlich: neben den Ärzten mit psychotherapeutischer Qualifikation führen auch Psychologen mit einer solchen Zusatzausbildung Psychotherapien durch. Für den Patienten bedeutet dies, dass er sich sowohl an einen niedergelassenen Mediziner als auch an einen Psychologen wenden kann.
Günstig kann sein, wenn dem Patienten ein Therapeut empfohlen wurde, wenn beispielsweise ein Freund oder Bekannter sich bei einem bestimmten Therapeuten gut aufgehoben fühlte. Dann könnte er diesen Behandler mit seiner Problematik oder seinen Fragen aufsuchen. An dieser Stelle sei aber auch erwähnt, dass sich der eigene Eindruck vom Therapeuten mitunter deutlich unterscheiden kann von dem des Bekannten. Wohl häufiger dürfte die Situation die sein, dass dem Patienten kein Therapeut bekannt ist oder empfohlen wurde. Dann gilt es, sich für seine Region Adressen von Ärzten und/oder Psychologen zu besorgen, die für psychotherapeutische Behandlungen zugelassen sind und somit über die Krankenkasse abrechnen können. Listen dieser Therapeuten bekommt man bei der regionalen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), bei der Krankenkasse, im Branchenbuch oder über einen der Online- oder Telefon- Suchdienste.
Nun steht an, eine Auswahl zu treffen. Hierbei kann behilflich sein, sich klar zu machen, ob einem das Geschlecht des Therapeuten, seine ärztliche oder psychologische Grundausbildung oder eine bestimmte methodische Richtung (analytisch, tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch) wichtig sind. Dann beginnt die Kontaktaufnahme. Dabei kann möglicherweise schon telefonisch geklärt werden, ob der Therapeut derzeit Kapazitäten für eine zu beginnende Psychotherapie hat oder ob mit einer längeren Wartezeit zu rechnen ist.
Wurde mit einem Therapeuten ein erster Termin vereinbart, geht es für beide Seiten darum, sich kennen zu lernen. Können sich beide vorstellen, über einen längeren Zeitraum häufig wenigstens ein Jahr miteinander zu arbeiten? Fühlt sich der Patient mit seinem Anliegen verstanden? Fühlt sich der Therapeut in der Lage, mit den ihm zur Verfügung stehenden persönlich-emotionalen sowie methodischen Möglichkeiten den Patienten zu behandeln? Ist die Klärung solcher Fragen schon in anderen Bereichen der Medizin wichtig, ist sie in der Psychotherapie von weit größerer Bedeutung, da es um persönlichste Themen, Schwächen und Verletzungen geht. Aus diesem Grunde besteht die Möglichkeit von bis zu fünf Probesitzungen, die in jedem Fall von der Krankenkasse bezahlt werden. In dieser Zeit muss entschieden werden, ob die Behandlung fortgesetzt wird und wie viele Sitzungen anberaumt werden. Dies wird dann vom Therapeuten mit einer ausführlichen Begründung bei der Krankenkasse beantragt. Sollte sich später herausstellen, dass die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung.
Abschließend soll auf eine Möglichkeit hingewiesen werden, die für Menschen ohne therapeutische Vorerfahrung sinnvoll sein kann. Um einen therapeutischen Prozess in Gang zu bringen, ist es notwendig, sich mit seinen eigenen Verhaltens- und Beziehungsmustern intensiv auseinander zu setzen. Um hier eine Basis zu schaffen, erweist sich häufig eine mehrwöchige stationäre Therapie als hilfreich. Denn hier besteht einerseits eine räumlicher Trennung von dem gewohnten sozialen Umfeld, und zum anderen hat man viel Zeit sowohl für therapeutische Maßnahmen als auch für Kontakte mit anderen Patienten und für die Beschäftigung mit sich selbst. Die Erfahrung zeigt, dass eine solch intensive stationäre Psychotherapie eine gute Voraussetzung für eine ambulant fortzuführende Therapie sein kann.
Weiterführende Literatur:
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