| Quelle: Ausgabe 02/02. S49 ff.: Förderung von Weiterbildung durch das Arbeitsamt. Titel: Arbeitsmarktrelevanz und Eignung. Weitere Informationen: Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Merkblatt 6) |
| Übersicht und Statistiken | |||
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Für Arbeitslose, aber auch für arbeitssuchende Hochschulabsolventen, ist eine Weiterbildung, wie sie das Arbeitsamt fördert, zum Teil die einzige Chance, den Einstieg in das Berufsleben zu meistern. Werner Steckel bei der Bundesanstalt für Arbeit zuständig für den Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung informiert die Leser, welche Weiterbildungen gefördert werden, wer darauf einen Anspruch hat und wie die Finanzierung aussieht. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Arbeitsämter. In jüngster Vergangenheit waren es jährlich immerhin rund 13 Milliarden DM, die von den Arbeitsämter ausgegeben wurden, um Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern beziehungsweise Personen ohne Berufsausbildung eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. In diesen 13 Milliarden DM sind sowohl die Kosten für die Lehrgänge (sowie Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und anderes) selbst enthalten als auch die Kosten für den Lebensunterhalt der Teilnehmer (Unterhaltsgeld). Rund 350 000 Teilnehmer werden im Jahresdurchschnitt gefördert. Man unterscheidet dabei
Am Beispiel der IT-Arbeitswelt heißt das, dass Umschulungen in die Berufe IT-Systemelektroniker, Fachinformatiker, IT-Systemkaufmann oder Informatik-Kaufmann erfolgen, die sich von der Dauer her in der Regel über etwa zwei Jahre erstrecken. Die zeitliche Obergrenze beträgt dabei zwei Drittel der Dauer der Erstausbildung. Daneben gibt es die so genannten Anpassungsqualifizierungen. Diese Maßnahmen dürfen höchstens ein Jahr dauern und umfassen beispielsweise Lehrgänge, die mit einem Industriezertifikat wie MCSE (Microsoft Certified Systems Engineer), SAP oder CCNA (Cisco Certified Network Associate) abschließen. Nicht gefördert werden Aufbaustudien oder auch reine Sprachförderungen. Sprachunterricht wird nur dann unterstützt, wenn er als Teil der Gesamtförderung nicht überwiegt und für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit unabdingbar ist. Qualifizierungen werden in einem breiten Spektrum gefördert. Im Einzelnen betrug die Zahl der geförderten Teilnehmer im Jahre 2001 (Stand Ende September) für die sechs größten Bereiche beruflicher Schulungsziele (nach Häufigkeit sortiert):
Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Schulungszielen, die von der Zahl der Teilnehmer nicht so sehr ins Gewicht fallen. Breite Angebotspalette Bei der Förderung der Weiterbildung bieten nicht die Arbeitsämter selbst Lehrgänge an, sondern ersetzen quasi dem Teilnehmer die Kosten, die er für die Teilnahme an einer Qualifizierung bei einem gewinnorientierten oder auch gemeinnützigen Bildungsträger aufbringen müsste. Praktisch heißt das, dass die Arbeitsämter die Lehrgangskosten gleich direkt an den Träger überweisen. Das Unterhaltsgeld sowie Fahrkosten und ähnliches werden dem Teilnehmer überwiesen. Auf diese Weise steht dem potenziellen Teilnehmer im Prinzip die breite Angebotspalette des Bildungsmarktes zur Verfügung, eingeschränkt nur durch verschiedene förderrechtliche Hürden, auf die später noch detaillierter einzugehen ist. Für eine Förderung kommt im Prinzip jeder Lehrgang in Frage, der auf berufliche Tätigkeiten vorbereitet, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden und für den Geförderten eine Aussicht auf Wiedereingliederung ins Arbeitsleben bieten. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, in welchen Berufen ein hoher Bedarf besteht, aber auch im Einzelfall, welche persönliche Eignung gegeben ist. Ein Beispiel dafür ist der seit 1999 bestehende hohe Bedarf an Fachkräften im IT-Bereich. Gefragt sind Kräfte wie Netzwerkadministratoren, SAP-Spezialisten, Systemprogrammierer, MCSE, CNA (Certified NetWare Administrator), CCNA nicht aber Anwender, die beispielsweise die Programme aus dem Microsoft Office-Paket beherrschen. Entscheidend für die einzuschlagende Richtung ist aber immer die Ausgangsposition des Einzelnen. Grundlage für die Förderung der beruflichen Weiterbildung
bildet das
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| Die Suche nach der passenden Weiterbildung | |||
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Will man sich beruflich umorientieren, sei es während eines Studiums oder auch nachher, sollte man sich zuallererst folgende Fragen stellen:
Es gibt immer mehrere Wege, diese Fragen zu beantworten. Nahe liegend ist der Weg zum Arbeitsamt. Diesen Weg kann man zunächst durchaus virtuell beschreiten, denn unter www.arbeitsamt.de werden im Internet vielfältige Informationen zu den genannten Fragen geboten. Für Hochschüler und Hochschulabsolventen stehen außerdem in verschiedenen Arbeitsämtern, vor allem an größeren Hochschulstandorten, die Hochschulteams zur Verfügung insgesamt 61 im ganzen Bundesgebiet, deren Inanspruchnahme besonders zu empfehlen ist. Darüber hinaus gibt es noch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn (im Netz zu finden unter www.arbeitsamt.de/zav), die besonders dann in Frage kommt, wenn man Interesse an einem Auslandseinsatz hat. Dies gilt im übrigen auch für die Suche nach Praktikumstellen. 1. Die erste und grundlegende Frage in welche berufliche Richtung es gehen soll muss man sich letztlich selbst beantworten. Diese Entscheidung kann einem niemand abnehmen, auch wenn beispielsweise die Hochschulteams bei der Entscheidungsfindung helfen können. 2. Zur zweiten Frage empfiehlt sich eine Markterkundung über den Stelleninformationsservice (SIS) unter der Homepage des Arbeitsamtes. Über das Arbeitsmarktportal der gleichen Website hat man auch Zugang zu den größeren Job-Börsen, die Angebote auf dem deutschen Markt offerieren. Damit gewinnt man schon einen ersten Eindruck, welche Angebote im angestrebten Tätigkeitsfeld zu erwarten sind. 3. In einem weiteren Schritt empfiehlt es sich, unter dem Button BERUFEnet zu prüfen, welche Inhalte und Anforderungen bei der gewünschten Tätigkeit zu erfüllen sein werden und welche Informationen zu den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt vorliegen. Außerdem ist es empfehlenswert, die Homepages von in Frage kommenden Firmen anzuschauen. 4. Wenn man dann schon in etwa ein Bild hat, welche Qualifizierung beziehungsweise Weiterbildung man anstrebt, ist es an der Zeit, sich einen Überblick über das Bildungsangebot zu verschaffen. Auch hier hilft www.arbeitsamt.de weiter. Diesmal unter dem Button KURS. KURS ist eine Datenbank, in die Bildungsträger ihre Angebote einstellen lassen können und zwar unabhängig davon, ob die Teilnahme vom Arbeitsamt gefördert wird oder nicht. |
| Anspruchsberechtigte erhalten Förderung | |||
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Schließlich bleibt die Frage nach der finanziellen Förderung zu beantworten. Soweit eine Finanzierung über das Arbeitsamt angestrebt wird, gilt es, die Fördervoraussetzungen des SGB III zu berücksichtigen. Wie bereits erwähnt, sind es vor allem die Arbeitslosen und die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen, die einen Anspruch auf eine Förderung haben. Nach Definition des Gesetzes (§16 SGB III) sind Arbeitslose Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen und beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet sind. Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer sind noch versicherungspflichtig beschäftige Arbeitnehmer, die mit der Beendigung ihrer Beschäftigung rechnen müssen: Das heißt, die Kündigung ist ausgesprochen und/oder die Befristung des Arbeitsverhältnisses läuft ab. Wichtig ist also auf jeden Fall die Meldung beim Arbeitsamt. Für die Mitarbeiter des Arbeitsamtes ist es erste Priorität, Arbeitslose in eine Arbeit zu vermitteln. Erst dann, wenn dies in absehbarer Zeit nicht möglich ist, kann eine Weiterbildung notwendig werden. Die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist also eine der grundlegenden Voraussetzungen. Weiterhin verlangt das Gesetz (§77 SGB III), dass vor der Teilnahme ein Beratungsgespräch im Arbeitsamt stattfinden muss und das Arbeitsamt der Teilnahme zugestimmt hat. Damit wird sichergestellt, dass die Entscheidung der Teilnahme nicht ohne das (finanzierende) Arbeitsamt getroffen wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsamt die Maßnahme, für die eine Teilnahme vorgesehen ist, anerkannt hat. Dies stellt sicher, dass bestimmte qualitative Mindestanforderungen durch den Bildungsträger erfüllt werden und somit die Teilnahme zumindest in dieser Hinsicht erfolgversprechend ist. Die Förderung umfasst, wie anfangs beschrieben, die Erstattung von beispielsweise Lehrgangskosten, Fahrkosten und in bestimmten Fällen Unterhaltsgeld. Voraussetzung dafür ist, dass man innerhalb von drei Jahren vor Beginn der Maßnahme mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat oder aus anderen Gründen einen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld oder gegebenenfalls Arbeitslosenhilfe erfüllt und Leistungen beantragt hat. Wer diese Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt, kann als Förderung nur die Weiterbildungskosten, also Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, gegebenenfalls Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten erhalten. Für den Lebensunterhalt muss auf andere Weise gesorgt werden, sei es aus der Privatschatulle, über das Sozialamt oder in bestimmten Einzelfällen eventuell über eine Förderung im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Hierzu sollte man sich auf jeden Fall im Arbeitsamt beraten lassen. |